Dienstag, 1. August 2017

Heute vor...

...26 Jahren, am 1.August 1991, traten in Deutschland die ersten Vorschriften zur Eindämmung der FCKWs in Kraft. Früher nutzte man die FCKWs (Kurzform für Fluorchlorkohlenwasserstoffe), man spricht auch von halogenierten Kohlenwasserstoffen,  u.a. als Kältemittel in Kältemaschinen und Kühlschränken, als Treibgas in Spraydosen und als Lösemittel.

Verboten wurde die Nutzung von FCKWs da sie die Ozonschicht (die Schicht in der Erdatmösphäre die alle Lebewesen vor dem schädigenden Einfluss der UV-Strahlung schützt), zudem wirken FCKWs je nach ihrem Treibhauspotenzial unterschiedlich stark zur globalen Erwärmung bei (zum Teil übersteigt ihr Treibhauspotenzial das von Kohlenstoffdioxid um das Zehntausendfache!)

Doch die schädigende Wirkung auf die Ozonschicht ist noch nicht vorüber: Es dauert bis zu 20 Jahre bis FCKWs die Ozonschicht erreichen und dort ihre Wirkung entfalten. Eine Studie aus dem Jahr 2008 zeigt, dass noch immer große Mengen des FCKWs in die Atmosphäre gelangen, maßgeblich durch unsachgemäße Entsorgung alter Kühlschränke.

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